Ausschließungsgrund

Ausschließungsgrund
Umstand in der Person eines oder mehrerer Gesellschafter einer OHG oder KG, der nach § 133 HGB die übrigen Gesellschafter berechtigen würde, die  Auflösung durch  Auflösungsklage herbeizuführen (§ 140 HGB). Nur persönliche Auflösungsgründe können A. sein.

Lexikon der Economics. 2013.

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