Britische Thronfolge — Die britische Thronfolge sieht vor, dass die Söhne in Reihenfolge ihrer Geburt vor den Töchtern ein Anrecht auf den britischen Thron haben. Somit liegen in der Rangfolge der Erben z. B. Anne und ihre Kinder hinter Annes jüngeren Brüdern Andrew… … Deutsch Wikipedia
Elfriede Cohnen — (* 1901; † 1979) war eine deutsche Juristin und Ärztin. Inhaltsverzeichnis 1 Studium und Berufsleben 2 Sonstiges 3 Publikationen 4 Anmerkungen … Deutsch Wikipedia
Kardinalstradition — Der Begriff Kardinalstradition spiegelt all jene Traditionen wider, die sich in der römisch katholischen Kirche für die Ernennung zum Kardinal herausgebildet haben. Der Papst ist in der Ernennung von Kardinälen weder an Normen noch Traditionen… … Deutsch Wikipedia
Psychotherapiegesetz — Das 1991 in Kraft getretene Psychotherapiegesetz – vollständiger Name Bundesgesetz vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz)[1] – regelt die Ausübung der Psychotherapie in Österreich.… … Deutsch Wikipedia
Verkehrssicherungspflicht — Eine Verkehrssicherungspflicht bzw. Verkehrspflicht ist in Deutschland eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Bayern — (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gemeindewahlen — nennt man diejenigen Wahlen, die entweder direkt und unmittelbar durch die wahlberechtigten Gemeindebürger oder indirekt, bez. mittelbar durch die Gemeindebevollmächtigten und die Gemeindeausschüsse, bez. durch die beiden städtischen Kollegien… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schuldausschließungsgrund — Schuld|ausschließungsgrund, Schuld 2), Schuldunfähigkeit … Universal-Lexikon
lästiger Gesellschafter — Gesellschafter, der seine Gesellschafterpflichten gröblich verletzt oder durch anderweitiges Verhalten für die übrigen Gesellschafter untragbar geworden ist. Ein l.G. kann gemäß § 140 HGB (der sinngemäß auch für GmbH anzuwenden ist)… … Lexikon der Economics
Ausschließung — 1. A. eines Gesellschafters der OHG oder KG kann an Stelle der ⇡ Auflösung der Gesellschaft bei ⇡ Ausschließungsgrund auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch Gericht ausgesprochen werden (§ 140 HGB). Durch ⇡ Gesellschaftsvertrag kann das… … Lexikon der Economics